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Tätigkeitsschwerpunkt · Hamburg

Cannabisstrafrecht in Hamburg

KCanG, Besitzmengen, Anbau, Weitergabe und Handel mit Cannabis – aktuelle Strafverteidigung in Hamburg.

Direkte Antwort

Was jetzt zählt

Cannabis ist seit dem 1. April 2024 nicht allgemein legal. Das KCanG erlaubt bestimmte Besitz- und Anbaumengen für Erwachsene, stellt Überschreitungen, unerlaubte Weitergabe, Handel und weitere Konstellationen aber weiterhin unter Strafe oder Bußgeld.

Rechtliche Einordnung

Cannabis: Tatbestand, Beweis und mögliche Folgen.

Das Konsumcannabisgesetz hat die frühere Rechtslage grundlegend verändert, Cannabis aber nicht allgemein freigegeben. Erlaubnisse und Verbote hängen von Alter, Menge, Ort, Besitzform, Anbau und Weitergabe ab. Zwischen erlaubtem Verhalten, Ordnungswidrigkeit und Straftat bestehen gesetzliche Stufen, die in Ermittlungsakten sauber bezeichnet werden müssen. Für Alt- und Übergangsfälle ist zusätzlich der Tatzeitpunkt relevant. In Hamburger Verfahren können Wohnungsfund, öffentliche Kontrolle, Straßenverkehr oder der Verdacht einer entgeltlichen Weitergabe unterschiedliche Regelwerke auslösen.

Die Bewertung hängt von Alter, Ort, Menge, Zweck und Beteiligungsform ab. Für Cannabis gelten neue Grenzziehungen; Alturteile, Gesamtstrafen und Einziehungsfragen können zusätzlich relevant sein.

Die Bewertung hängt von Alter, Ort, Menge, Zweck und Beteiligungsform ab. Für Cannabis gelten neue Grenzziehungen; Alturteile, Gesamtstrafen und Einziehungsfragen können zusätzlich relevant sein.

Fachliche Vertiefung · 01

Erlaubter Besitz hat person- und ortsbezogene Grenzen

§ 3 KCanG nennt für Erwachsene Besitzgrenzen im öffentlichen Raum und am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Mengen werden einer natürlichen Person zugerechnet; gemeinsamer Haushalt schafft keinen beliebig zusammenrechenbaren Vorrat. Fundort und tatsächliche Besitzverhältnisse sind daher entscheidend. Überschreitungen können abhängig von der Größenordnung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt werden. Bei frischem Pflanzenmaterial, Teilmengen an mehreren Orten oder Produkten mit weiteren Bestandteilen muss nachvollziehbar feststehen, welches Nettogewicht rechtlich bewertet wurde. Eine polizeiliche Schätzung ersetzt das Wiegeprotokoll nicht.

Fachliche Vertiefung · 02

Privater Eigenanbau und Zugriff Dritter

Volljährige dürfen innerhalb der gesetzlichen Grenzen Cannabis zum Eigenkonsum am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anbauen. Maßgeblich sind die Zahl der Cannabispflanzen, der persönliche Anbau und der Schutz vor Zugriff durch Kinder, Jugendliche oder sonstige Dritte. In Wohngemeinschaften muss jede Pflanze einer anbauführenden Person zugeordnet und der Zugriff auf geerntetes Material geklärt werden. Technische Anlagen, Stromverbrauch oder Saatgut beweisen für sich genommen keinen unerlaubten Handel. Überschüssige Ernte darf nicht dadurch legalisiert werden, dass sie informell an andere Haushaltsmitglieder verteilt wird.

Fachliche Vertiefung · 03

Weitergabe und Handeltreiben bleiben Kerndelikte

Private Weitergabe außerhalb der gesetzlich geregelten Wege ist nicht schon deshalb erlaubt, weil sie unentgeltlich oder im Freundeskreis erfolgt. Handeltreiben setzt eigennütziges, auf Umsatz gerichtetes Verhalten voraus und kann bereits vorbereitende Verkaufstätigkeiten erfassen. Abgabe, Überlassen, Erwerb, Einfuhr und Ausfuhr sind als eigenständige Handlungsformen zu prüfen. Bei gemeinschaftlicher Beschaffung kommt es darauf an, wessen Besitz begründet und ob Cannabis an andere übertragen wurde. Chats über Kostenbeteiligung, Verpackung und Treffpunkte benötigen eine kontextbezogene Auswertung statt schematischer Händlerbegriffe.

Fachliche Vertiefung · 04

Menge, Wirkstoff und Qualifikationen

Für bestimmte schwere Tatvarianten bleibt die Wirkstoffmenge bedeutsam. Laborberichte müssen Proben, Nettogewicht und THC-Gehalt nachvollziehbar darstellen. Pflanzenzahl, Pflanzenmaterial und konsumfähiges Cannabis sind nicht in jeder Frage gleichzusetzen. Bei mehreren Asservaten ist zu klären, ob sie einem einheitlichen Vorgang oder getrennten Taten zugeordnet werden. Der Vorsatz muss sich auf die tatsächlichen Umstände der Menge und Handlung beziehen. Begriffe und Schwellen aus der früheren BtMG-Praxis dürfen nach der Reform nicht ohne Prüfung auf den aktuellen gesetzlichen Tatbestand übertragen werden.

Fachliche Vertiefung · 05

Konsumverbote und Straßenverkehr sind eigenständig

Auch erlaubter Besitz bedeutet nicht, dass an jedem Ort konsumiert werden darf. § 5 KCanG enthält Konsumverbote, insbesondere mit Schutzbezug zu Minderjährigen und bestimmten Einrichtungen oder Bereichen. Verstöße können bußgeldrechtlich relevant sein, ohne Besitz oder Herkunft automatisch strafbar zu machen. Für das Führen eines Fahrzeugs gelten gesonderte Vorschriften des StVG; Konsumzeit, Blutwert, Ausfallerscheinungen, Fahrfehler und mögliche medizinische Anwendung müssen getrennt ermittelt werden. Eine freiwillige Angabe zu Konsummenge oder -zeit kann die Beweisführung beeinflussen und sollte nicht spontan erfolgen.

Fachliche Vertiefung · 06

Tatzeit, Altentscheidung und Hamburger Praxis

Für Taten vor dem 1. April 2024 ist zu prüfen, welche Wirkung das mildere neue Recht auf noch offene oder bereits rechtskräftige Entscheidungen hat; das Ergebnis hängt von Tat und Verfahrensstand ab. Nicht jede frühere Gesamtstrafe lässt sich schematisch neu berechnen. In Hamburg können Kontrollen in öffentlichen Bereichen, Durchsuchungen privater Anbauten und Verkehrsermittlungen verschiedene Behördenakten erzeugen. Verteidigung sollte aktuelle Normfassung, exakte Fundorte, persönliche Zuordnung und Laborbefund zusammenführen. Werbung oder Aussagen in sozialen Medien können zudem als Indiz für Weitergabeabsichten ausgewertet werden.

Akten- und Beweisprüfung

Welche Punkte den konkreten Vorwurf tragen – oder entkräften.

Typische Beweismittel

Ausgangspunkt der Aktenanalyse

  • Wiege- und Laborbericht
  • Anzahl und Zustand von Pflanzen
  • Chats zu Erwerb oder Weitergabe
  • Besitz- und Wohnverhältnisse
01

Cannabis im Mehrpersonenhaushalt

Mehrere beschriftete Vorräte liegen in gemeinsamer Wohnung. Zimmer, Behältnisse, persönliche Anschaffungen, Zugriffsregeln und tatsächlicher Besitzwille müssen zeigen, welche Menge welcher volljährigen Person zuzurechnen ist; Haushaltsmengen werden nicht pauschal addiert.

02

Eigenanbau mit mehreren Wachstumsstadien

Keimlinge, Jungpflanzen und blühende Pflanzen werden gezählt. Gesetzliche Definition, Entwicklungsstand, persönliche Zuordnung und Zugangsschutz sind vor einer Überschreitung zu klären; Fotos und Sicherstellungsprotokoll müssen dieselben Objekte nachvollziehbar erfassen.

03

Kostenbeteiligung unter Bekannten

Nachrichten sprechen über gemeinsamen Einkauf und Geld. Zu prüfen sind vorherige Vereinbarung, Eigentums- und Besitzübergang, Eigennutz, mögliche Weitergabe und ob eine Person für andere beschaffte oder nur ihren eigenen Anteil erwarb.

04

Kontrolle nach vorausgegangenem Konsum

Cannabisbesitz und Fahrzeugführung fallen zeitlich zusammen. Fundmenge, Konsumort, Blutentnahme, Analyseverfahren, ärztliche Befunde und Fahrbeobachtung gehören zu getrennten Tat- oder Bußgeldfragen und dürfen nicht gegenseitig den Nachweis ersetzen.

Verteidigungsansatz

Verteidigung beim Vorwurf Cannabis.

Gewicht, Wirkstoff, Besitzort, Eigenkonsum und mögliche Weitergabe werden getrennt. Ermittlungsakten verwenden teils weiterhin Begriffe aus dem früheren BtMG, die rechtlich aktuell eingeordnet werden müssen.

Typische Ausgangslagen

Der konkrete Kontext entscheidet.

  • Überschreitung erlaubter Besitzmenge
  • privater Anbau
  • Abgabe an andere Personen
  • Handel oder Einfuhr

Erste Schritte

Die eigene Position geordnet sichern.

  1. 01

    Aktuelle Normfassung prüfen.

  2. 02

    Menge und Fundort nicht ungeprüft bestätigen.

  3. 03

    Eigenkonsum und Fremdzugriff dokumentieren.

  4. 04

    Altentscheidung gesondert prüfen lassen.

Hamburger Besonderheiten

Cannabis im Hamburger Verfahrensweg.

Bei Cannabis kann der Weg in Hamburg über Polizei, Staatsanwaltschaft Hamburg und – abhängig von Tatvorwurf und Straferwartung – eines der Amtsgerichte oder das Landgericht führen. Zuständigkeit, Abteilung und Terminort werden aus den konkreten Unterlagen und der aktuellen Geschäftsverteilung geprüft.

Der Kanzleistandort von Chilcott Rechtsanwälte & Strafverteidiger am Holzdamm 36 ermöglicht kurze Wege zu Besprechungen und Hamburger Terminen. Bei Cannabis bleiben vollständige Akteneinsicht, eine nachvollziehbare Beweisanalyse und die rechtzeitige Sicherung prozessualer Rechte entscheidend.

Transparenz & Vertiefung

Normen und amtliche Quellen.

Die Einordnung zu Cannabis stützt sich auf die verlinkten Gesetzestexte und amtlichen Informationen. Rechtsprechung und gesetzliche Voraussetzungen entwickeln sich weiter; für den Einzelfall ist der Rechtsstand im Zeitpunkt der Beratung maßgeblich.

Häufige Fragen

Konkrete Antworten zum Einstieg.

01Ist Cannabis in Hamburg legal?

Nur innerhalb der bundesgesetzlichen Grenzen. Besitz, Anbau, Konsumorte und Weitergabe bleiben differenziert geregelt.

02Gelten frühere Cannabisurteile weiter?

Rechtskräftige Entscheidungen können durch die Gesetzesänderung teilweise neu zu prüfen gewesen sein. Das hängt von Tat, Rechtsfolge und Verfahrensstand ab.

03Ist Cannabis seit April 2024 vollständig legal?

Nein. Das KCanG erlaubt Erwachsenen bestimmte Besitz- und Anbauformen, behält aber zahlreiche Verbote, Bußgeldtatbestände und Straftaten bei. Alter, Ort, Menge und Handlung sind entscheidend.

04Darf ich selbst angebautes Cannabis verschenken?

Private Weitergabe ist nicht allein wegen Unentgeltlichkeit erlaubt. Zulässige Bezugswege und Abgabe durch Anbauvereinigungen sind gesetzlich geregelt; eine informelle Schenkung kann einen Verbotstatbestand erfüllen.

05Wie wird Cannabis in einer gemeinsamen Wohnung zugerechnet?

Entscheidend sind tatsächliche Verfügungsmacht und Besitzwille jeder Person. Aufbewahrungsort, Kennzeichnung und Zugang können die Zuordnung stützen; eine gemeinsame Adresse macht nicht automatisch alle zu Mitbesitzern.

06Welche Rolle spielt der THC-Gehalt?

Für einfache Besitzgrenzen ist das gesetzlich bestimmte Gewicht zentral; bei bestimmten qualifizierten Straftaten und im Straßenverkehr kann der Wirkstoffgehalt eigenständige Bedeutung haben. Das Laborverfahren muss nachvollziehbar sein.

07Kann ein altes Cannabisurteil noch überprüft werden?

Die Reform kann in bestimmten Übergangs- und Vollstreckungskonstellationen Bedeutung haben. Tatbestand, Rechtskraft, bereits vollstreckte Teile und eine mögliche Gesamtstrafe müssen einzeln geprüft werden.

Fachlich verantwortet

Rechtsanwalt Markus Chilcott

Dieser Beitrag zu Cannabis wird von Rechtsanwalt Markus Chilcott fachlich verantwortet. Er ist seit 2006 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger tätig; die Inhalte werden mit Primärquellen belegt und bei wesentlichen Rechtsänderungen überprüft.

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Vertraulicher Erstkontakt

Der nächste Schritt: erst die Lage ordnen.

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