Fragen & Antworten
Strafverteidigung verständlich erklärt.
Kurze Antworten auf die Fragen, die in den ersten Stunden und Tagen eines Strafverfahrens am häufigsten entstehen.
Orientierung
Allgemeine Antworten ersetzen keine Aktenkenntnis.
Verwenden Sie die Hinweise, um Fehler zu vermeiden und den nächsten Schritt zu ordnen. Eine konkrete Verteidigungsstrategie hängt vom jeweiligen Akteninhalt ab.
01Was sollte ich bei einem Strafvorwurf zuerst tun?+
Machen Sie keine Aussage zur Sache, sichern Sie Schreiben und Fristen und verändern Sie keine möglichen Beweismittel. Lassen Sie anschließend den konkreten Verfahrensstand und die Akteneinsicht organisieren.
02Ist die Kanzlei rund um die Uhr erreichbar?+
Die zentrale Rufnummer 040 22 8686 600 ist nach Kanzleiangaben an sieben Tagen rund um die Uhr erreichbar. Die Mandatsannahme erfolgt nach einer Konflikt- und Einzelfallprüfung.
03Wo befindet sich der Hamburger Standort?+
Der Hamburger Zentralstandort liegt am Holzdamm 36, 20099 Hamburg, nahe dem Hauptbahnhof. Besprechungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung.
04Kann ich meinen Strafverteidiger frei wählen?+
Grundsätzlich ja. Auch in Fällen notwendiger Verteidigung können Beschuldigte regelmäßig eine geeignete Verteidigerperson ihres Vertrauens benennen.
05Erhalte ich vor einer Aussage Akteneinsicht?+
Der Verteidiger hat nach § 147 StPO grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht. Im laufenden Ermittlungsverfahren können Teile vorübergehend zurückgehalten werden, wenn sonst der Untersuchungszweck gefährdet wäre.
06Übernimmt die Kanzlei auch Termine außerhalb Hamburgs?+
Ja. Die Kanzlei arbeitet bundesweit. Dieses Portal konzentriert sich auf den Hamburger Standort und die dortigen Gerichte, Behörden und Verfahrenswege.
07Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren in Hamburg?+
Eine feste Dauer gibt es nicht. Umfang, Gutachten, digitale Auswertungen, Zeugen und die Auslastung der Behörden beeinflussen den Verlauf. Nach Akteneinsicht lässt sich der Stand meist besser einordnen.
08Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?+
Beschuldigte müssen einer bloßen polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Bei staatsanwaltschaftlicher oder gerichtlicher Ladung gelten andere Regeln. Das Schreiben sollte deshalb konkret geprüft werden.
09Darf Schweigen gegen mich verwendet werden?+
Aus dem vollständigen Schweigen eines Beschuldigten dürfen grundsätzlich keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Anders kann die Bewertung bei nur teilweisen Angaben werden; deshalb sollte die Strategie einheitlich sein.
10Soll ich entlastende Punkte sofort erklären?+
Nicht zwingend. Ob eine frühe Erklärung hilft, hängt davon ab, was bereits aktenkundig ist und ob Angaben überprüfbare neue Ermittlungsansätze eröffnen. Das sollte nach Akteneinsicht entschieden werden.
11Darf ich meinen Anwalt während der Durchsuchung anrufen?+
Ja. Die Maßnahme muss nicht zwingend bis zu dessen Eintreffen unterbrochen werden, ein sofortiger Kontakt ist aber regelmäßig sinnvoll.
12Soll ich Passwörter nennen?+
Eine freiwillige Mitwirkung kann weitreichende Folgen haben. Ob und welche Mitwirkungspflichten bestehen, hängt von der konkreten Konstellation ab und sollte sofort rechtlich geprüft werden.
13Wie bekomme ich beschlagnahmte Sachen zurück?+
Wenn sie nicht mehr als Beweismittel benötigt werden oder die Maßnahme unverhältnismäßig ist, kann die Herausgabe beantragt werden. Je nach Anordnung kommt gerichtlicher Rechtsschutz in Betracht.
14Darf auch Eigentum anderer Personen mitgenommen werden?+
Entscheidend ist nicht allein das Eigentum, sondern eine mögliche Beweisbedeutung. Rechte Dritter sind dennoch zu berücksichtigen und sollten früh geltend gemacht werden.
15Muss ich PIN oder Passwort nennen?+
Ob eine Mitwirkung verlangt werden kann, hängt von der konkreten Maßnahme und der Art der Entsperrung ab. Eine freiwillige Preisgabe sollte nicht ohne sofortige Beratung erfolgen.
16Dürfen private Chats mit Dritten gelesen werden?+
Die Ermittlungsbehörden dürfen im Rahmen einer rechtmäßigen Beweissuche Daten sichten. Umfang, Zweckbindung und Schutzrechte müssen jedoch verhältnismäßig bleiben.
17Was ist der Unterschied zwischen Haftprüfung und Haftbeschwerde?+
Bei der Haftprüfung entscheidet das zuständige Haftgericht aufgrund mündlicher Verhandlung erneut. Die Haftbeschwerde führt die Entscheidung grundsätzlich zum Beschwerdegericht. Die Wahl hängt von Aktenlage und Zielsetzung ab.
18Kann ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden?+
Ja, wenn mildere Maßnahmen den Zweck der Haft ausreichend sichern. Möglich sind etwa Meldeauflagen, Abgabe von Ausweispapieren oder eine Sicherheitsleistung.
19Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?+
Nein. Zunächst zahlt die Staatskasse die gesetzlichen Gebühren. Bei einer Verurteilung können diese Kosten grundsätzlich Teil der Verfahrenskosten werden.
20Kann ich meinen Pflichtverteidiger selbst wählen?+
Grundsätzlich soll die von Ihnen bezeichnete geeignete Verteidigerperson beigeordnet werden, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht. Deshalb sollte der Wunsch innerhalb der gesetzten Frist erklärt werden.
21Wann liegt Notwehr vor?+
Notwehr setzt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff und eine erforderliche Verteidigungshandlung voraus. Ob Grenzen überschritten wurden, hängt von der konkreten Lage ab.
22Reicht die Aussage einer Person?+
Auch eine einzelne Aussage kann Grundlage einer Verurteilung sein. Das Gericht muss ihre Entstehung, Qualität, Konstanz und Vereinbarkeit mit objektiven Spuren sorgfältig würdigen.
23Wann ist ein Raub schwer?+
Schwerer Raub kann insbesondere bei Waffen, gefährlichen Werkzeugen, bandenmäßiger Begehung oder konkreter schwerer Gesundheitsgefahr vorliegen. Die genaue Variante ist entscheidend.
24Haftet jeder in einer Gruppe für alles?+
Nein. Mittäterschaft erfordert einen zurechenbaren gemeinsamen Tatplan und Tatbeitrag. Exzesse einzelner Beteiligter sind gesondert zu prüfen.
25Wann ist ein Ladendiebstahl vollendet?+
Maßgeblich ist, ob neuer Gewahrsam begründet und der bisherige gebrochen wurde. Das kann je nach Größe, Sicherung und räumlicher Situation schon vor Verlassen des Geschäfts der Fall sein.
26Was bedeutet gewerbsmäßig?+
Gewerbsmäßigkeit setzt die Absicht voraus, sich durch wiederholte Taten eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von gewissem Gewicht zu verschaffen.
27Ist jede nicht bezahlte Rechnung Betrug?+
Nein. Strafbar wird das Verhalten erst, wenn die gesetzlichen Merkmale einschließlich Vorsatz und Täuschung erfüllt sind. Viele Konflikte bleiben zivilrechtlich.
28Wie wird der Schaden berechnet?+
Grundsätzlich werden Vermögenslage vor und nach der Verfügung wirtschaftlich verglichen. Gegenleistungen und werthaltige Ansprüche dürfen nicht ohne Prüfung ausgeblendet werden.
29Beweist eine IP-Adresse die Täterschaft?+
Nein. Sie kann einen Anschluss oder technischen Zugang zuordnen, aber nicht ohne Weiteres die konkret handelnde Person.
30Was ist unbefugte Datenverwendung?+
Die Auslegung ist rechtlich umstritten und hängt vom jeweiligen System und der betrugsähnlichen Bewertung des Nutzungsvorgangs ab.
Vertraulicher Erstkontakt
Der nächste Schritt: erst die Lage ordnen.
Teilen Sie zunächst nur Verfahrensstand, Behörde, Aktenzeichen und laufende Frist mit. Sensible Einzelheiten folgen nach der Konflikt- und Mandatsprüfung.