Hamburger Strafjustiz
Hanseatisches Oberlandesgericht – Strafsenate
Strafsenate, Revisionen, Beschwerden und Staatsschutzverfahren am Hanseatischen Oberlandesgericht.
OrtSievekingplatz 2, 20355 HamburgUnabhängige Kanzleiinformation, keine Website der genannten Behörde, des Gerichts oder der Anstalt.Das Wichtigste vorab
Das Hanseatische Oberlandesgericht ist Hamburgs Obergericht. Fünf Strafsenate entscheiden unter anderem über bestimmte Revisionen und Beschwerden; Staatsschutzsenate verhandeln ausgewählte Verfahren erstinstanzlich.
Aufgabe & Zuständigkeit
Einordnung für das Strafverfahren.
Zu den Aufgaben gehören Revisionen gegen Berufungsurteile Kleiner Strafkammern, Beschwerden gegen Entscheidungen von Strafkammern und Rechtsbeschwerden in Ordnungswidrigkeitensachen. Drei Staatsschutzsenate sind aufgrund staatsvertraglicher Regelungen auch für weitere norddeutsche Länder zuständig.
Zuständigkeiten und organisatorische Abläufe können sich ändern. Für einen konkreten Termin oder Schriftsatz sind deshalb immer die aktuelle Ladung, Verfügung und die amtlichen Hinweise der zuständigen Stelle maßgeblich.
Revisionsgericht · 01
Rechtskontrolle statt neuer Tatsachenverhandlung.
Das Hanseatische Oberlandesgericht entscheidet unter anderem über Revisionen gegen Berufungsurteile der Kleinen Strafkammern. Im Revisionsverfahren wird grundsätzlich nicht erneut darüber verhandelt, welcher Zeuge glaubwürdiger war. Geprüft wird, ob das Urteil auf einer Verletzung formellen oder materiellen Rechts beruht. Deshalb müssen Revisionsangriffe in den gesetzlichen Kategorien entwickelt werden.
Verfahrensrügen stellen hohe Darlegungsanforderungen. Die Revisionsbegründung muss den maßgeblichen Ablauf so vollständig mitteilen, dass das Revisionsgericht den behaupteten Fehler allein anhand des Vortrags prüfen kann. Sachrügen greifen demgegenüber die rechtliche Prüfung des schriftlichen Urteils an. Beide Wege setzen das fristgerechte Urteil, die Akten und gegebenenfalls das Hauptverhandlungsprotokoll voraus.
- Einlegungs- und Begründungsfrist getrennt berechnen.
- Urteilszustellung und Vollständigkeit des Protokolls dokumentieren.
- Verfahrensrügen anhand des gesamten relevanten Ablaufs ausarbeiten.
Beschwerden · 02
Haft, Beschlagnahme und Zwischenentscheidungen.
Strafsenate des Oberlandesgerichts können auch über Beschwerden gegen bestimmte Entscheidungen des Landgerichts oder anderer Gerichte befinden. Der zulässige Rechtsbehelf hängt von der konkreten Entscheidung ab. Eine Beschwerde ersetzt nicht automatisch die Haftprüfung, und nicht jede prozessleitende Maßnahme ist sofort selbstständig anfechtbar.
Gerade in Haftsachen kommt es auf aktuelle Tatsachen an. Seit Erlass des Haftbefehls gewonnene Aktenkenntnis, Dauer der Haft, Fortgang des Verfahrens und konkrete mildere Mittel können die Bewertung verändern. Der Rechtsbehelf sollte deshalb nicht nur frühere Argumente wiederholen, sondern die gegenwärtige Lage präzise abbilden.
Staatsschutz · 03
Erstinstanzliche Verfahren folgen anderen Regeln.
In gesetzlich zugewiesenen Staatsschutzsachen kann das Hanseatische Oberlandesgericht selbst Tatsachengericht erster Instanz sein. Dann werden Beweise unmittelbar erhoben und Zeugen gehört. Diese Funktion darf nicht mit der üblichen revisionsgerichtlichen Rechtskontrolle verwechselt werden. Zuständigkeit und möglicher weiterer Rechtsweg folgen besonderen Vorschriften.
Staatsschutzverfahren können große Datenmengen, internationale Bezüge, verdeckte Ermittlungsmaßnahmen und Geheimschutzfragen enthalten. Verteidigung benötigt eine sichere Dokumentenstruktur, klare Prioritäten bei Akteneinsicht und eine Strategie für besonders geschützte oder nur eingeschränkt zugängliche Informationen.
Praktische Orientierung
Was im konkreten Fall zählt.
- Revisionen prüfen Rechtsfehler und sind streng formgebunden.
- Der Instanzenzug hängt vom angegriffenen Urteil ab.
- Beschwerde und Revision haben unterschiedliche Ziele und Fristen.
- Staatsschutzverfahren folgen besonderen Zuständigkeitsregeln.
Verteidigungsperspektive
Hanseatisches OLG: lokale Kenntnis richtig nutzen.
Bei Hanseatisches OLG helfen kurze Hamburger Wege bei Besprechungen, Haftkontakten und Terminen. Die Qualität der Verteidigung entsteht jedoch aus vollständiger Akteneinsicht, präziser Beweisanalyse und einer Strategie, die Zuständigkeit und möglichen Instanzenzug von Anfang an mitdenkt.
Der Hamburger Standort am Holzdamm 36 liegt zentral. Termine bei Gerichten, Behörden oder Anstalten werden anhand der jeweiligen Zugangs- und Sicherheitsregelungen vorbereitet.
Amtliche Informationen
Quellen und Aktualität.
Inhaltlich geprüft am 26. Juli 2026.
Häufige Fragen
Praktische Antworten.
01Entscheidet das OLG über jede Revision?+
Nein. Je nach Ausgangsgericht ist das Hanseatische Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof zuständig.
02Werden am OLG neue Zeugen gehört?+
In Revisionen grundsätzlich nicht. In erstinstanzlichen Staatsschutzverfahren findet dagegen eine Tatsachenverhandlung statt.
03Kann das OLG in der Revision neue Beweise würdigen?+
Grundsätzlich nein. Die Revision kontrolliert das angegriffene Urteil auf Rechtsfehler. Neue Tatsachen gehören nur in eng begrenzten Sonderkonstellationen in andere Verfahren.
04Wie lange ist die Revisionsbegründungsfrist?+
Sie beträgt grundsätzlich einen Monat und beginnt unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Ablauf der Einlegungsfrist beziehungsweise Zustellung des vollständig abgefassten Urteils. Die konkrete Berechnung muss anhand der Akte erfolgen.
05Ist jeder Beschluss des Landgerichts beim OLG anfechtbar?+
Nein. Zulässigkeit, zuständiges Beschwerdegericht und mögliche Ausschlüsse hängen von der jeweiligen Entscheidung und den gesetzlichen Vorschriften ab.